
Das Non-Lucrative-Visum (NLV) ist einer der beliebtesten Wege für Amerikaner, Briten und andere Nicht-EU-Bürger, ohne Erwerbstätigkeit in Spanien zu leben. Gleich vorweg: Als deutscher oder österreichischer Staatsbürger genießen Sie EU-Freizügigkeit und brauchen dieses Visum nicht — Gleiches gilt dank der bilateralen Abkommen für Schweizer Bürger. Relevant wird das NLV für Sie aber, wenn Sie Nicht-EU-Familienangehörige haben (etwa einen Ehepartner mit amerikanischem oder britischem Pass) — und die Versicherungslogik dahinter entspricht weitgehend dem, was EU-Bürger ohne Sozialversicherungsschutz bei der Residencia-Anmeldung nachweisen müssen. Eine der zentralen Anforderungen ist die private Krankenversicherung — und Fehler dabei gehören zu den häufigsten Gründen, warum Anträge abgelehnt oder verzögert werden.
In diesem Ratgeber erklären wir genau, was das spanische Konsulat verlangt, welche Policen akzeptiert werden und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Das Non-Lucrative-Visum ist für Menschen gedacht, die in Spanien leben, ohne dort zu arbeiten. Da der Antragsteller nicht beschäftigt ist und somit nicht in die spanische Sozialversicherung einzahlt, besteht kein automatischer Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung. Der spanische Staat verlangt den Nachweis, dass die eigenen Behandlungskosten gedeckt sind — daher die zwingende private Krankenversicherung. Dieselbe Logik gilt übrigens für EU-Bürger, die sich ohne Sozialversicherungsschutz als Resident anmelden.
Die konkreten Anforderungen können sich von Konsulat zu Konsulat leicht unterscheiden, die Standardkriterien sind jedoch:
Reiseversicherungen und internationale Krankenversicherungen (Bupa International, Cigna Global usw.) werden fast immer abgelehnt. Das Konsulat verlangt eine Police eines in Spanien regulierten Versicherers.
Manche günstigere spanische Policen sehen Zuzahlungen von 50 € oder mehr pro Facharztbesuch vor. Einige Konsulate werten das als unzureichende Deckung und lehnen den Antrag ab.
Das Versicherungszertifikat gehört zu den Unterlagen, die Sie mit dem Visumsantrag einreichen. Wer bis zur letzten Minute wartet, landet schnell bei einer Police, die die Anforderungen nicht erfüllt. Wir empfehlen, die Versicherung mindestens 2–3 Wochen vor dem Konsulatstermin abzuschließen.
Wenn Sie eine bekannte Erkrankung haben und Ihre Police diese ausdrücklich ausschließt, kann das Konsulat Ihre Deckung als unzureichend einstufen. Wir arbeiten mit den Versicherern zusammen, um Policen zu finden, die Ihre individuelle Krankengeschichte abdecken oder Ausschlüsse minimieren.
Rechnen Sie mit:
Es handelt sich um Jahrespolicen mit monatlicher oder einmaliger Zahlung. Wer jährlich zahlt, spart oft 5–10 %.
Nach der Ankunft in Spanien und dem Erhalt der TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) muss die private Krankenversicherung bestehen bleiben. Bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels nach dem ersten Jahr ist erneut ein aktueller Versicherungsnachweis vorzulegen. Eine Unterbrechung der Police kann die Verlängerung gefährden.
Nach mehr als einem Jahr in Spanien wechseln viele für die Verlängerung in einen günstigeren Zuzahlungstarif — die strengen Konsulatsanforderungen gelten nur für den Erstantrag. Wir beraten Sie zum richtigen Zeitpunkt und zu den Wechseloptionen.
Wir haben bereits Hunderten NLV-Antragstellern geholfen, beim ersten Anlauf die richtige Versicherung zu bekommen. Wir wissen genau, was die einzelnen Konsulate akzeptieren, und stimmen die Police auf Ihren konkreten Antrag ab — auch für Nicht-EU-Familienangehörige deutschsprachiger Kunden. Sie erhalten von uns:
Sie oder Ihre Angehörigen beantragen ein Non-Lucrative-Visum? Kümmern Sie sich noch heute um Ihre Versicherung — wir stellen sicher, dass Ihre Police alle Anforderungen Ihres zuständigen Konsulats erfüllt.
Siehe auch: Krankenversicherung für das Non-Lucrative-Visum | Private Krankenversicherung Spanien
Quick answers on insurance in spain
Noch Fragen?
Kontakt aufnehmenSchreiben Sie den ersten Kommentar.