Sicher und legal unterwegs in Spanien – mit unserer Versicherung für Fahrzeuge mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Kennzeichen
Updated August 2026
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Jedes Jahr ziehen Tausende Deutsche, Österreicher und Schweizer nach Spanien und bringen ihr im Heimatland zugelassenes Fahrzeug mit. Das klingt einfach – das Auto gehört Ihnen bereits, versichert ist es auch. Die Realität ist jedoch komplizierter, und wer hier Fehler macht, steht am Ende ohne Versicherungsschutz da, riskiert empfindliche Bußgelder oder darf sein Fahrzeug auf spanischen Straßen nicht mehr legal bewegen.
Bei Insurance Spain haben wir uns auf genau diese Situation spezialisiert. Wir kennen die Vorschriften, die Fristen und die Versicherer, die Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen in Spanien versichern – und wir wickeln alles auf Deutsch ab.
Nach spanischem Recht (Real Decreto 339/1990 und nachfolgende Gesetzgebung) müssen Personen mit Wohnsitz in Spanien ihr Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen innerhalb von 30 Tagen nach Begründung der Residencia auf spanische Kennzeichen ummelden – bzw. innerhalb von 6 Monaten nach Einreise des Fahrzeugs, wenn die Residencia noch beantragt wird.
In der Praxis dauert die Ummeldung (matriculación) wegen der Bürokratie meist mehrere Monate. Die wichtigsten Schritte sind:
Der gesamte Vorgang dauert selbst bei zügiger Abwicklung 3–6 Monate. In dieser Zeit fahren Sie als in Spanien ansässige Person ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen – und genau hier entsteht das Versicherungsproblem.
Die Mehrheit der großen spanischen Versicherungsgesellschaften (Mapfre, Allianz, Axa, Generali) stellt für ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen keine spanische Police aus. Ihre Systeme sind auf spanische Kennzeichen ausgelegt – ohne ein solches lässt sich das Fahrzeug schlicht nicht erfassen. Manche geben zwar ein Angebot ab, schließen aber die Haftpflichtdeckung für Fahrten in Spanien aus, was die Police faktisch wertlos macht.
Gleichzeitig bietet Ihre ursprüngliche Police aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz über einen längeren Zeitraum in Spanien häufig keinen vollwertigen Schutz. Die meisten Policen aus dem Heimatland leisten bei längeren Auslandsaufenthalten nur die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung in der Haftpflicht – für den Urlaub ausreichend, für jemanden, der dauerhaft in Spanien lebt und fährt, jedoch nicht. Viele Versicherer im Heimatland kündigen den Vertrag zudem, sobald sie erfahren, dass der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat.
So entsteht eine Deckungslücke genau in dem Zeitraum, in dem Sie den Versicherungsschutz am dringendsten brauchen – während der Ummeldung.
Wir arbeiten mit Spezialversicherern zusammen, die diese Übergangssituation kennen und Policen für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen ausstellen, die von in Spanien ansässigen Personen gefahren werden. Folgende Deckungen sind möglich:
Kurz- bis mittelfristige Policen für Ihr Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen, bis die Ummeldung abgeschlossen ist. Erhältlich als reine Haftpflicht oder als Vollkasko. Sie überbrücken genau die Zeit zwischen dem Ende Ihrer bisherigen Police und der Zuteilung spanischer Kennzeichen.
Für Fahrzeuge, die sich nicht ohne Weiteres ummelden lassen (Oldtimer, Fahrzeuge mit laufender Finanzierung oder Leasing im Heimatland usw.), vermitteln wir längerfristige Policen für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen und Halter mit Wohnsitz in Spanien. Das sind Spezialprodukte – nicht breit verfügbar –, aber wir wissen, wo es sie gibt.
Sobald Ihr Fahrzeug spanische Kennzeichen hat, vermitteln wir Ihnen eine reguläre spanische Kfz-Versicherung auf Deutsch – mit Zugang zu allen großen spanischen Versicherern, darunter Mapfre, Allianz, AXA, Caser und Mutua Madrileña. In den meisten Fällen können wir auch Ihren Schadenfreiheitsrabatt aus Ihrer bisherigen Police übertragen.
Eine der häufigsten Fragen deutschsprachiger Auswanderer ist, ob sich jahrelang aufgebaute Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) auf eine spanische Police übertragen lassen. Die gute Nachricht: Die meisten spanischen Versicherer erkennen den ausländischen Schadenfreiheitsrabatt an, sofern Sie eine Bestätigung Ihres bisherigen Versicherers über die schadenfreien Jahre vorlegen. Wir empfehlen, diese Schadenfreiheitsbescheinigung noch vor dem Umzug anzufordern. Anerkannt werden in der Regel maximal 5 Jahre.
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