
Ihre Kfz-Versicherungsbescheinigung aus der Heimat läuft noch bis nächstes Frühjahr. Die Hauptuntersuchung ist gültig, das Auto ist zugelassen, und an den Unterlagen scheint nichts falsch zu sein. Doch schon einige Monate, nachdem Sie nach Spanien gezogen sind, fahren Sie unter Umständen ohne wirksamen Schutz — ohne dass sich an einem einzigen Dokument etwas geändert hätte. Genau in dieser Lücke zwischen dem, was auf dem Papier steht, und dem, was die Police tatsächlich leistet, entstehen die meisten Probleme mit ausländisch zugelassenen Fahrzeugen in Spanien.
Sobald Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz nach Spanien verlegen, ändert sich Ihr rechtlicher Status als Fahrzeughalter, auch wenn weder der Fahrzeugschein noch die Versicherungsbescheinigung das widerspiegeln und niemand Sie an der Grenze darauf hinweist. Für deutsche und österreichische Staatsangehörige gilt dank der EU-Freizügigkeit weiterhin die freie Wahl des Wohnorts ohne Visum, doch die Pflicht, ein dauerhaft in Spanien genutztes Fahrzeug dort auch zuzulassen, gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Für Schweizer Staatsangehörige kommt hinzu, dass die Schweiz nicht Teil der EU-Zollunion ist, sodass bei der endgültigen Einfuhr eines Fahrzeugs zusätzliche Zollformalitäten anfallen können, die für EU-Bürger entfallen.
Es laufen im Grunde drei getrennte Uhren: der Aufenthaltsstatus des Fahrers, die Zulassung des Fahrzeugs und die geografische Begrenzung innerhalb der Kfz-Police. Sie sind unabhängig voneinander, und fast immer läuft die Versicherungsuhr als Erste ab.
Viele deutsche, österreichische und Schweizer Kfz-Versicherer begrenzen die volle Fahrdeckung im EU-Ausland auf rund neunzig zusammenhängende Tage, sofern das Fahrzeug nicht ausdrücklich dauerhaft ins Ausland verlagert und der Vertrag entsprechend angepasst wird. Manche Bedingungswerke nennen sechzig Tage, manche mehr, und einige zählen die Gesamttage pro Versicherungsjahr statt der zusammenhängenden Tage einer einzelnen Reise. Die genaue Grenze steht selten auf der Bescheinigung; sie steckt meist im Bedingungsheft oder im Produktinformationsblatt.
Danach bleibt die Police für die Nutzung im Heimatland weiter gültig, leistet aber nichts mehr, solange das Auto in Spanien steht. Das ist die Falle. Nichts wird gekündigt, es kommt kein Brief, und die Bescheinigung sieht am Ende genauso aus wie am ersten Tag. Fahrer merken es erst bei einer Verkehrskontrolle oder, schlimmer, nach einem Unfall, wenn ein Schaden abgelehnt wird und die Haftpflicht gegenüber Dritten persönlich auf ihnen lastet.
Lassen Sie sich Ihre genaue Frist von Ihrem Versicherer schriftlich bestätigen, und fragen Sie ausdrücklich, ob zusammenhängende Auslandstage oder Tage insgesamt gezählt werden. Eine mündliche Auskunft aus einem Callcenter ist im Schadensfall wenig wert.
Sobald Sie in Spanien ansässig werden, sind Sie verpflichtet, ein ausländisch zugelassenes Fahrzeug, das Sie dauerhaft im Land halten, umzumelden — zu matricular. Die häufig genannte Frist beträgt dreißig Tage ab Beginn der Ansässigkeit.
Bleibt das Fahrzeug über rund sechs Monate ununterbrochener Ansässigkeit hinweg auf dem ausländischen Kennzeichen, gilt es in Spanien als nicht ordnungsgemäß zugelassen. In diesem Stadium können sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch Ihre Hauptuntersuchung aus dem Heimatland ungültig sein, weil beide auf der Grundlage eines Fahrzeugs ausgestellt wurden, das gewöhnlich im Herkunftsland steht. Die Regeln werden regional mit gewissen Unterschieden angewendet, klären Sie Ihren eigenen Zeitplan also mit einer gestoría, statt sich auf das zu verlassen, was bei einem Nachbarn funktioniert hat.
Rechnen Sie mit 600 bis 1.200 € als Richtwert für das Gesamtpaket und mit dreißig bis sechzig Tagen von Anfang bis Ende. Die vom CO2-Ausstoß abhängige Steuer ist der entscheidende Faktor: Ein großer oder älterer Benziner kann ein Vielfaches dessen kosten, was ein kleines, effizientes Modell kostet. Viele Eigentümer beauftragen eine gestoría mit dem Verfahren, was eine Gebühr kostet, aber viel Warterei erspart.
Eine Haftpflichtpolice muss bereits bestehen, bevor die DGT die Zulassung abschließt. Das ergibt eine unangenehme Reihenfolge: Sie brauchen spanischen Versicherungsschutz für ein Auto, das noch keine spanischen Kennzeichen hat.
Ein ausländisch zugelassenes Fahrzeug in Spanien zu versichern, ist spürbar schwieriger geworden, und mehrere Versicherer geben schlicht kein Angebot dafür ab. Speziell dafür gibt es kurzfristige Policen von rund drei Monaten, die genau diese Lücke bis zur matriculación überbrücken sollen. Wenn Sie ein Fahrzeug mitbringen, sichern Sie sich Versicherungsschutz für ein ausländisch zugelassenes Fahrzeug, bevor es ankommt, und nicht erst, wenn die Frist Ihrer Heimatpolice bereits abgelaufen ist.
Versicherungsschutz aus dem Heimatland gilt nicht für einen spanischen Residenten mit einem spanisch zugelassenen Fahrzeug, daher ist der Wechsel zu einer spanischen Kfz-Versicherung nicht optional und sollte genau auf den Tag des Zulassungsabschlusses fallen. Zwei praktische Punkte sind vorab wichtig zu wissen. Manche spanischen Versicherer berücksichtigen eine Schadenfreiheitsklasse aus dem Heimatland, wenn Sie diese durch ein formelles Schreiben des bisherigen Versicherers belegen können, aber nicht alle tun das, fragen Sie also nach, bevor Sie von dem Rabatt ausgehen. Und kündigen Sie die alte Police erst, wenn die spanische bereits läuft, denn ein Tag Überschneidung kostet weit weniger als ein Tag ganz ohne Versicherung.
Beginnen Sie mit der einen Tatsache, die Sie schon heute klären können: Schreiben Sie Ihrem Versicherer aus dem Heimatland und fragen Sie schriftlich, wie viele Tage EU-weites Fahren Ihre Police genau abdeckt und ab wann diese gezählt werden. Alles Weitere im Zeitplan ergibt sich aus diesem Datum.
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