Schutz für Ihre Drohne: Jetzt Drohnenversicherung abschließen
Updated August 2026
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Wer in Spanien eine Drohne fliegt, kommt um eine Versicherung nicht herum — sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Die EU-Verordnung 2019/947, die direkt in spanisches Recht umgesetzt wurde, schreibt für alle Drohnenbetreiber, die unbemannte Luftfahrzeuge über öffentlichem Grund oder im Luftraum einsetzen, eine Haftpflichtversicherung vor. Ob Sie zum Vergnügen am Strand fliegen oder gewerblich Luftaufnahmen machen: Wer ohne gültige Versicherung fliegt, riskiert empfindliche Bußgelder und eine unbegrenzte persönliche Haftung, falls es zu einem Unfall kommt.
Bei Insurance Spain vermitteln wir Drohnenversicherungen für Auswanderer und Residenten in ganz Spanien — auf Deutsch, schnell und zu wettbewerbsfähigen Preisen führender spanischer und europäischer Versicherer.
Ja. Nach der EU-Verordnung 2019/947 (die Spanien vollständig übernommen hat) ist eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnenbetreiber in der offenen Kategorie verpflichtend — und diese Kategorie deckt den weitaus größten Teil aller Freizeit- und Hobbyflüge ab. Die Verordnung gilt unabhängig vom Gewicht der Drohne, auch wenn die Versicherungsgrenzen in der Praxis häufig bei Drohnen über 250 g beginnen.
Die spanische Luftfahrtbehörde AESA (Agencia Estatal de Seguridad Aérea) setzt die Drohnenvorschriften durch und führt Stichprobenkontrollen durch. Das Fliegen ohne Versicherung gilt nach spanischem Luftfahrtrecht als schwerer Verstoß; die Bußgelder reichen je nach Schwere von 3.001 € bis 60.000 €.
Über die Bußgelder hinaus liegt das größere Risiko in der unversicherten Haftung. Verursacht Ihre Drohne einen Sachschaden oder verletzt sie eine Person, haften Sie persönlich für sämtliche Kosten. Ein einziger Personenschaden kann schnell mehr als 100.000 € kosten.
Spanien folgt der dreistufigen EU-Klassifizierung für den Drohnenbetrieb. Ihre Kategorie bestimmt, welche Schulung, Registrierung und Versicherung Sie benötigen:
Umfasst die meisten Freizeit- und Hobbyflüge. Sie ist je nach Drohnengewicht und Abstand zu Personen in drei Unterkategorien unterteilt:
Die Haftpflichtversicherung ist für alle Unterkategorien verpflichtend.
Für Einsätze, die außerhalb der offenen Kategorie liegen — z. B. Flüge näher an Personen, außerhalb der Sichtweite (BVLOS) oder im kontrollierten Luftraum. Erfordert eine Betriebsgenehmigung der AESA und höhere Versicherungssummen.
Vorbehalten für gewerbliche Einsätze mit hohem Risiko. Wird ähnlich wie die bemannte Luftfahrt behandelt. Umfassende Versicherung erforderlich.
Drohnenversicherungen gibt es in Spanien in der Regel in zwei Grundformen:
Das gesetzlich vorgeschriebene Minimum. Deckt Schäden oder Verletzungen, die Sie Dritten zufügen — Personen, Fahrzeugen, Sachen oder anderen Luftfahrzeugen. Die Deckungssummen beginnen üblicherweise bei 750.000 € und reichen bei gewerblichen Betreibern bis zu 5.000.000 € oder mehr. Mit dieser Deckung erfüllen Sie die Anforderungen der EU-Verordnung 2019/947.
Deckt Schäden an der Drohne selbst — Abstürze, Fly-aways, Wasserschäden und in manchen Fällen auch Diebstahl. Besonders empfehlenswert für hochwertige Drohnen wie DJI Mavic 3, DJI Air 3 oder Autel Evo II, bei denen die Wiederbeschaffungskosten 2.000 € übersteigen können.
Manche Policen beinhalten zusätzlich:
Die Drohnenversicherung gehört zu den günstigsten Spezialversicherungen überhaupt:
Für Gelegenheitspiloten gibt es auch Tages- bzw. Flugversicherungen — Sie zahlen pro Flugtag statt jährlich. Kontaktieren Sie uns, und wir finden die kostengünstigste Lösung für Ihre Situation.
Wir vermitteln Versicherungen für alle gängigen Drohnenmarken in Spanien, darunter:
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