Versicherungsservice für Expats · Aktualisiert September 2026

Drohnenversicherung Spanien

Schutz für Ihr UAV: Sichern Sie Ihre Drohne noch heute ab

Drohnenversicherung

100% Free Service

No broker fees, ever

Independent Comparison

We are not tied to one insurer

English-Speaking

Advice in your language

Kostenloses Angebot anfordern

Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns bei Ihnen — in der Regel innerhalb eines Werktags.

Unverbindlich · 100 % kostenlos · Antwort innerhalb von 1 Werktag

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.

Wenn Sie in Spanien eine Drohne fliegen, ist eine Versicherung nicht optional — sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Die EU-Verordnung 2019/947, die unmittelbar in spanisches Recht übernommen wurde, schreibt allen Drohnenbetreibern, die unbemannte Luftfahrzeuge über öffentlichem Grund oder Luftraum einsetzen, eine Haftpflichtversicherung vor. Ob Sie zum Vergnügen am Strand fliegen oder gewerblich Luftaufnahmen machen: Wer ohne gültige Versicherung fliegt, riskiert empfindliche Bußgelder und eine unbegrenzte persönliche Haftung, falls er einen Unfall verursacht.

Bei Insurance Spain vermitteln wir Drohnenversicherungen für Expats und Residenten in ganz Spanien — auf Deutsch, schnell und zu attraktiven Preisen führender spanischer und europäischer Versicherer.

Ist eine Drohnenversicherung in Spanien gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Nach der EU-Verordnung 2019/947 (die Spanien vollständig übernommen hat) ist eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnenbetreiber verpflichtend, die in der Kategorie „Offen“ fliegen — und darunter fällt die große Mehrheit der Freizeit- und Hobbyflüge. Die Verordnung gilt unabhängig vom Gewicht der Drohne, auch wenn die praktischen Versicherungsschwellen häufig erst bei Drohnen über 250g beginnen.

Die spanische AESA (Agencia Estatal de Seguridad Aérea) setzt die Drohnenvorschriften durch und führt Stichprobenkontrollen durch. Fliegen ohne Versicherung gilt nach spanischem Luftfahrtrecht als schwerer Verstoß, mit Bußgeldern von €3.001 bis €60.000 je nach Schwere.

Über die Bußgelder hinaus ist die unversicherte Haftung das größere Risiko. Verursacht Ihre Drohne einen Sachschaden oder verletzt sie eine Person, tragen Sie sämtliche Kosten persönlich. Ein einziger Personenschadensanspruch kann €100.000 übersteigen.

Die Drohnenkategorien in Spanien verstehen

Spanien folgt der dreistufigen EU-Klassifizierung für Drohnenbetrieb. Ihre Kategorie bestimmt, welche Schulung, Registrierung und Versicherung Sie benötigen:

Kategorie „Offen“ (A1, A2, A3)

Umfasst die meisten Freizeit- und Hobbyflüge. Sie ist nach Drohnengewicht und Nähe zu Menschen in drei Unterkategorien gegliedert:

  • A1 — Drohnen unter 250g. Dürfen in der Nähe von Menschen fliegen, aber nicht über Menschenansammlungen. Nur minimale Schulung erforderlich.
  • A2 — Drohnen von 250g–2kg. Müssen 30m horizontalen Abstand zu unbeteiligten Personen halten (oder 5m im Langsamflugmodus). Ein A2-CofC-Zeugnis ist erforderlich.
  • A3 — Drohnen von 250g–25kg. Müssen mindestens 150m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten halten.

In allen Unterkategorien ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht.

Kategorie „Speziell“

Für Einsätze, die außerhalb der Kategorie „Offen“ liegen — z. B. Flüge näher an Menschen, außerhalb der Sichtweite (BVLOS) oder im kontrollierten Luftraum. Erfordert eine Betriebsgenehmigung der AESA und höhere Deckungssummen.

Kategorie „Zulassungspflichtig“

Vorbehalten für gewerbliche Einsätze mit hohem Risiko. Wird ähnlich behandelt wie die bemannte Luftfahrt. Ein umfassender Versicherungsschutz ist erforderlich.

Was deckt eine Drohnenversicherung ab?

Drohnenversicherungen gibt es in Spanien im Wesentlichen in zwei Formen:

Haftpflicht (Responsabilidad Civil)

Das gesetzlich vorgeschriebene Minimum. Deckt Schäden oder Verletzungen ab, die Sie Dritten zufügen — Personen, Fahrzeugen, Sachwerten oder anderen Luftfahrzeugen. Die Deckungssummen beginnen typischerweise bei €750.000 und reichen bei gewerblichen Betreibern bis €5.000.000 oder mehr. Das ist der Schutz, den Sie brauchen, um die EU-Verordnung 2019/947 zu erfüllen.

Kaskoschutz für die Drohne (Hull Insurance)

Deckt Schäden an der Drohne selbst ab — Abstürze, Fly-aways, Wasserschäden und in manchen Fällen Diebstahl. Besonders empfehlenswert bei hochwertigen Drohnen wie DJI Mavic 3, DJI Air 3 oder Autel Evo II, bei denen die Wiederbeschaffungskosten €2.000 übersteigen können.

Manche Policen enthalten zusätzlich:

  • Unfallschutz für den Piloten
  • Ausrüstungsschutz (Fernsteuerungen, Ersatzakkus, Transportkoffer)
  • Deckung für Einkommensausfall bei gewerblichen Betreibern
  • Schutz für FPV-Drohnen (First Person View)

Was kostet eine Drohnenversicherung in Spanien?

Die Drohnenversicherung gehört zu den günstigsten Spezialversicherungen überhaupt:

  • Nur Haftpflicht, private Nutzung: ab €30–€80 pro Jahr
  • Haftpflicht + Kasko (private Nutzung): €80–€200 pro Jahr, je nach Drohnenwert
  • Schutz für gewerbliche Betreiber: €150–€500+ pro Jahr, je nach Einsatzart, Deckungssummen und jährlichen Flugstunden

Für Gelegenheitsflieger gibt es auch Tages- bzw. Flugversicherungen — Sie zahlen pro Flugtag statt jährlich. Melden Sie sich bei uns, und wir finden die für Ihre Situation günstigste Lösung.

Diese Drohnen versichern wir

Wir vermitteln Versicherungen für alle wichtigen Drohnenmarken, die in Spanien im Einsatz sind, darunter:

  • DJI (Serien Mavic, Air, Mini, Phantom, Inspire, Agras)
  • Autel Robotics (Evo Lite, Evo II)
  • Parrot (Anafi-Serie)
  • Skydio (2+, X10)
  • FPV-Freestyle- und Racing-Drohnen
  • Starrflügler und Hybrid-VTOL-Drohnen für den gewerblichen Einsatz

Häufige Fragen

Kurze Antworten zu Drohnenversicherung

Ja. Die EU-Verordnung 2019/947, die in Spanien gilt, verlangt eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnenbetreiber in der Kategorie „Offen“, einschließlich privater Flieger. Das gilt unabhängig vom Gewicht der Drohne, wobei die Kontrollen bei Drohnen über 250g am strengsten sind.
Die Verordnung schreibt keine Mindestdeckungssumme vor, Versicherer bieten jedoch üblicherweise Summen ab €750.000 an. Für Einsätze der Kategorie „Speziell“ kann die AESA in der Betriebsgenehmigung Mindestsummen festlegen. Die meisten privaten Policen bieten zwischen €1.000.000 und €2.500.000 Deckung.
Ja. Alle Drohnen ab 250g — und jede Drohne mit Kamera, unabhängig vom Gewicht — müssen bei der AESA registriert werden. Sie erhalten eine Registrierungsnummer, die an der Drohne angebracht sein muss. Die Registrierung ist von der Versicherung getrennt, beides ist jedoch erforderlich.
Viele spanische Strände liegen innerhalb von 8km um Flughäfen oder in Schutzgebieten, wo Drohnenflüge eingeschränkt oder verboten sind. Prüfen Sie vor jedem Flug die offizielle Drohnenkarte der AESA. Eine Versicherung erlaubt keine Flüge in Sperrgebieten — sie schützt Sie lediglich finanziell, wenn bei einem legalen Flug etwas schiefgeht.
Drohnengarantien decken ausschließlich Herstellungsfehler ab — keine Abstürze, keine Pilotenfehler und keine Haftpflicht gegenüber Dritten. Gewöhnliche Hausratversicherungen enthalten keine Haftpflicht für den Drohnenbetrieb. Um das spanische Recht zu erfüllen, brauchen Sie eine eigene Drohnenversicherung.
Auf jeden Fall. Eine spanische Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich. In der Regel benötigen Sie eine spanische Adresse und eine NIE. Unser deutschsprachiges Team übernimmt den gesamten Vorgang und kann den Schutz oft noch am selben Werktag einrichten.
Related Cover

Other Cover You May Need

Free service · No obligation

Bereit, Angebote für Drohnenversicherung zu vergleichen?

Sagen Sie uns kurz, was Sie brauchen, und wir vergleichen für Sie über 11 spanische Versicherer – kostenlos und unverbindlich.

Ähnliche Artikel