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Wenn Sie in Spanien eine Drohne fliegen, ist eine Versicherung nicht optional — sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Die EU-Verordnung 2019/947, die unmittelbar in spanisches Recht übernommen wurde, schreibt allen Drohnenbetreibern, die unbemannte Luftfahrzeuge über öffentlichem Grund oder Luftraum einsetzen, eine Haftpflichtversicherung vor. Ob Sie zum Vergnügen am Strand fliegen oder gewerblich Luftaufnahmen machen: Wer ohne gültige Versicherung fliegt, riskiert empfindliche Bußgelder und eine unbegrenzte persönliche Haftung, falls er einen Unfall verursacht.
Bei Insurance Spain vermitteln wir Drohnenversicherungen für Expats und Residenten in ganz Spanien — auf Deutsch, schnell und zu attraktiven Preisen führender spanischer und europäischer Versicherer.
Ja. Nach der EU-Verordnung 2019/947 (die Spanien vollständig übernommen hat) ist eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnenbetreiber verpflichtend, die in der Kategorie „Offen“ fliegen — und darunter fällt die große Mehrheit der Freizeit- und Hobbyflüge. Die Verordnung gilt unabhängig vom Gewicht der Drohne, auch wenn die praktischen Versicherungsschwellen häufig erst bei Drohnen über 250g beginnen.
Die spanische AESA (Agencia Estatal de Seguridad Aérea) setzt die Drohnenvorschriften durch und führt Stichprobenkontrollen durch. Fliegen ohne Versicherung gilt nach spanischem Luftfahrtrecht als schwerer Verstoß, mit Bußgeldern von €3.001 bis €60.000 je nach Schwere.
Über die Bußgelder hinaus ist die unversicherte Haftung das größere Risiko. Verursacht Ihre Drohne einen Sachschaden oder verletzt sie eine Person, tragen Sie sämtliche Kosten persönlich. Ein einziger Personenschadensanspruch kann €100.000 übersteigen.
Spanien folgt der dreistufigen EU-Klassifizierung für Drohnenbetrieb. Ihre Kategorie bestimmt, welche Schulung, Registrierung und Versicherung Sie benötigen:
Umfasst die meisten Freizeit- und Hobbyflüge. Sie ist nach Drohnengewicht und Nähe zu Menschen in drei Unterkategorien gegliedert:
In allen Unterkategorien ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht.
Für Einsätze, die außerhalb der Kategorie „Offen“ liegen — z. B. Flüge näher an Menschen, außerhalb der Sichtweite (BVLOS) oder im kontrollierten Luftraum. Erfordert eine Betriebsgenehmigung der AESA und höhere Deckungssummen.
Vorbehalten für gewerbliche Einsätze mit hohem Risiko. Wird ähnlich behandelt wie die bemannte Luftfahrt. Ein umfassender Versicherungsschutz ist erforderlich.
Drohnenversicherungen gibt es in Spanien im Wesentlichen in zwei Formen:
Das gesetzlich vorgeschriebene Minimum. Deckt Schäden oder Verletzungen ab, die Sie Dritten zufügen — Personen, Fahrzeugen, Sachwerten oder anderen Luftfahrzeugen. Die Deckungssummen beginnen typischerweise bei €750.000 und reichen bei gewerblichen Betreibern bis €5.000.000 oder mehr. Das ist der Schutz, den Sie brauchen, um die EU-Verordnung 2019/947 zu erfüllen.
Deckt Schäden an der Drohne selbst ab — Abstürze, Fly-aways, Wasserschäden und in manchen Fällen Diebstahl. Besonders empfehlenswert bei hochwertigen Drohnen wie DJI Mavic 3, DJI Air 3 oder Autel Evo II, bei denen die Wiederbeschaffungskosten €2.000 übersteigen können.
Manche Policen enthalten zusätzlich:
Die Drohnenversicherung gehört zu den günstigsten Spezialversicherungen überhaupt:
Für Gelegenheitsflieger gibt es auch Tages- bzw. Flugversicherungen — Sie zahlen pro Flugtag statt jährlich. Melden Sie sich bei uns, und wir finden die für Ihre Situation günstigste Lösung.
Wir vermitteln Versicherungen für alle wichtigen Drohnenmarken, die in Spanien im Einsatz sind, darunter:
Kurze Antworten zu Drohnenversicherung
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