Drohnenversicherung Spanien

Schutz für Ihre Drohne: Jetzt Drohnenversicherung abschließen

Updated August 2026

Drohnenversicherung

Kostenloses Angebot anfordern

Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns bei Ihnen — in der Regel innerhalb eines Werktags.

Unverbindlich · 100 % kostenlos · Antwort innerhalb von 1 Werktag

Wer in Spanien eine Drohne fliegt, kommt um eine Versicherung nicht herum — sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Die EU-Verordnung 2019/947, die direkt in spanisches Recht umgesetzt wurde, schreibt für alle Drohnenbetreiber, die unbemannte Luftfahrzeuge über öffentlichem Grund oder im Luftraum einsetzen, eine Haftpflichtversicherung vor. Ob Sie zum Vergnügen am Strand fliegen oder gewerblich Luftaufnahmen machen: Wer ohne gültige Versicherung fliegt, riskiert empfindliche Bußgelder und eine unbegrenzte persönliche Haftung, falls es zu einem Unfall kommt.

Bei Insurance Spain vermitteln wir Drohnenversicherungen für Auswanderer und Residenten in ganz Spanien — auf Deutsch, schnell und zu wettbewerbsfähigen Preisen führender spanischer und europäischer Versicherer.

Ist eine Drohnenversicherung in Spanien gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Nach der EU-Verordnung 2019/947 (die Spanien vollständig übernommen hat) ist eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnenbetreiber in der offenen Kategorie verpflichtend — und diese Kategorie deckt den weitaus größten Teil aller Freizeit- und Hobbyflüge ab. Die Verordnung gilt unabhängig vom Gewicht der Drohne, auch wenn die Versicherungsgrenzen in der Praxis häufig bei Drohnen über 250 g beginnen.

Die spanische Luftfahrtbehörde AESA (Agencia Estatal de Seguridad Aérea) setzt die Drohnenvorschriften durch und führt Stichprobenkontrollen durch. Das Fliegen ohne Versicherung gilt nach spanischem Luftfahrtrecht als schwerer Verstoß; die Bußgelder reichen je nach Schwere von 3.001 € bis 60.000 €.

Über die Bußgelder hinaus liegt das größere Risiko in der unversicherten Haftung. Verursacht Ihre Drohne einen Sachschaden oder verletzt sie eine Person, haften Sie persönlich für sämtliche Kosten. Ein einziger Personenschaden kann schnell mehr als 100.000 € kosten.

Die Drohnenkategorien in Spanien im Überblick

Spanien folgt der dreistufigen EU-Klassifizierung für den Drohnenbetrieb. Ihre Kategorie bestimmt, welche Schulung, Registrierung und Versicherung Sie benötigen:

Offene Kategorie (A1, A2, A3)

Umfasst die meisten Freizeit- und Hobbyflüge. Sie ist je nach Drohnengewicht und Abstand zu Personen in drei Unterkategorien unterteilt:

  • A1 — Drohnen unter 250 g. Dürfen in der Nähe von Personen, aber nicht über Menschenansammlungen fliegen. Nur minimale Schulung erforderlich.
  • A2 — Drohnen von 250 g bis 2 kg. Es muss ein horizontaler Abstand von 30 m zu unbeteiligten Personen eingehalten werden (bzw. 5 m im Langsamflugmodus). A2-Fernpilotenzeugnis (A2 CofC) erforderlich.
  • A3 — Drohnen von 250 g bis 25 kg. Es muss ein Abstand von mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten eingehalten werden.

Die Haftpflichtversicherung ist für alle Unterkategorien verpflichtend.

Spezielle Kategorie

Für Einsätze, die außerhalb der offenen Kategorie liegen — z. B. Flüge näher an Personen, außerhalb der Sichtweite (BVLOS) oder im kontrollierten Luftraum. Erfordert eine Betriebsgenehmigung der AESA und höhere Versicherungssummen.

Zulassungspflichtige Kategorie

Vorbehalten für gewerbliche Einsätze mit hohem Risiko. Wird ähnlich wie die bemannte Luftfahrt behandelt. Umfassende Versicherung erforderlich.

Was deckt eine Drohnenversicherung ab?

Drohnenversicherungen gibt es in Spanien in der Regel in zwei Grundformen:

Haftpflichtversicherung (Responsabilidad Civil)

Das gesetzlich vorgeschriebene Minimum. Deckt Schäden oder Verletzungen, die Sie Dritten zufügen — Personen, Fahrzeugen, Sachen oder anderen Luftfahrzeugen. Die Deckungssummen beginnen üblicherweise bei 750.000 € und reichen bei gewerblichen Betreibern bis zu 5.000.000 € oder mehr. Mit dieser Deckung erfüllen Sie die Anforderungen der EU-Verordnung 2019/947.

Kaskoversicherung für Drohnen (Hull Insurance)

Deckt Schäden an der Drohne selbst — Abstürze, Fly-aways, Wasserschäden und in manchen Fällen auch Diebstahl. Besonders empfehlenswert für hochwertige Drohnen wie DJI Mavic 3, DJI Air 3 oder Autel Evo II, bei denen die Wiederbeschaffungskosten 2.000 € übersteigen können.

Manche Policen beinhalten zusätzlich:

  • Unfallversicherung für den Piloten
  • Ausrüstungsschutz (Fernsteuerungen, Ersatzakkus, Transportkoffer)
  • Ertragsausfallschutz für gewerbliche Betreiber
  • Schutz für FPV-Drohnen (First-Person-View)

Was kostet eine Drohnenversicherung in Spanien?

Die Drohnenversicherung gehört zu den günstigsten Spezialversicherungen überhaupt:

  • Nur Haftpflicht für Freizeitpiloten: ab 30–80 € pro Jahr
  • Haftpflicht + Kasko (Freizeit): 80–200 € pro Jahr, je nach Wert der Drohne
  • Schutz für gewerbliche Betreiber: 150–500+ € pro Jahr, je nach Einsatzart, Deckungssummen und jährlichen Flugstunden

Für Gelegenheitspiloten gibt es auch Tages- bzw. Flugversicherungen — Sie zahlen pro Flugtag statt jährlich. Kontaktieren Sie uns, und wir finden die kostengünstigste Lösung für Ihre Situation.

Drohnen, die wir versichern

Wir vermitteln Versicherungen für alle gängigen Drohnenmarken in Spanien, darunter:

  • DJI (Serien Mavic, Air, Mini, Phantom, Inspire, Agras)
  • Autel Robotics (Evo Lite, Evo II)
  • Parrot (Anafi-Serie)
  • Skydio (2+, X10)
  • FPV-Freestyle- und Racing-Drohnen
  • Starrflügler und hybride VTOL-Drohnen für gewerbliche Einsätze

Häufige Fragen

Quick answers on drohnenversicherung

Ja. Die in Spanien geltende EU-Verordnung 2019/947 schreibt für alle Drohnenbetreiber in der offenen Kategorie eine Haftpflichtversicherung vor, auch für Freizeitpiloten. Das gilt unabhängig vom Gewicht der Drohne, wobei die Kontrollen bei Drohnen über 250 g am strengsten sind.
Die Verordnung legt keine Mindestdeckungssumme fest, Versicherer bieten jedoch üblicherweise Summen ab 750.000 € an. Für Einsätze in der speziellen Kategorie kann die AESA in der Betriebsgenehmigung Mindestsummen vorgeben. Die meisten Freizeitpolicen bieten eine Deckung zwischen 1.000.000 € und 2.500.000 €.
Ja. Alle Drohnen ab 250 g — sowie jede Drohne mit Kamera, unabhängig vom Gewicht — müssen bei der AESA registriert werden. Sie erhalten eine Registrierungsnummer, die an der Drohne angebracht werden muss. Die Registrierung ist von der Versicherung unabhängig, beides ist jedoch Pflicht.
Viele spanische Strände liegen innerhalb von 8 km um einen Flughafen oder in Schutzgebieten, wodurch Drohnenflüge eingeschränkt oder verboten sind. Prüfen Sie vor jedem Flug unbedingt die offizielle Drohnenkarte der AESA. Eine Versicherung berechtigt nicht zum Flug in Sperrgebieten — sie schützt Sie lediglich finanziell, wenn bei einem legalen Flug etwas schiefgeht.
Drohnengarantien decken ausschließlich Herstellerfehler — keine Abstürze, Pilotenfehler oder Haftpflichtschäden. Übliche Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen enthalten keine Haftpflichtdeckung für den Drohnenbetrieb. Um das spanische Recht zu erfüllen, benötigen Sie eine eigene Drohnenversicherung.
Selbstverständlich. Sie müssen keine spanische Staatsangehörigkeit besitzen. In der Regel benötigen Sie eine spanische Adresse und eine NIE-Nummer. Unser deutschsprachiges Team übernimmt den gesamten Ablauf und kann die Deckung oft noch am selben Werktag einrichten.

Ähnliche Artikel