Krankenversicherung für das Nicht-Erwerbsvisum in Spanien — konsulatskonforme Policen ohne Zuzahlungen, ohne Wartezeiten und mit vollem Leistungsumfang, ausgestellt mit genau der Bescheinigung, die Ihr Antrag benötigt.
Updated August 2026
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Wenn Sie planen, ohne Erwerbstätigkeit nach Spanien zu ziehen, ist das Nicht-Erwerbsvisum (Visado de Residencia No Lucrativa, NLV) in der Regel Ihr Weg dorthin. Es ist eines der beliebtesten Aufenthaltsvisa für US-amerikanische, britische und andere Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten, die in Spanien von Ersparnissen oder passiven Einkünften leben möchten. Es gibt jedoch eine Voraussetzung, über die fast jeder Antragsteller stolpert: Sie müssen eine private Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer nachweisen, bevor das Konsulat Ihren Antrag genehmigt.
Dieser Leitfaden erklärt genau, welche Krankenversicherung Sie für das spanische Nicht-Erwerbsvisum benötigen, welche Policen dafür in Frage kommen und wie Insurance Spain Ihnen hilft, den richtigen Schutz schnell und zum besten Preis zu erhalten.
Das spanische Konsulat verlangt von Antragstellern eine umfassende private Krankenversicherung, die sämtliche der folgenden Kriterien erfüllt:
Entscheidend: Eine Reiseversicherung oder die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) wird nicht akzeptiert. Sie benötigen eine eigenständige spanische private Krankenversicherung.
Die Anforderungen können je nach spanischem Konsulat, über das Sie Ihren Antrag stellen, leicht variieren. Antragsteller in Deutschland reichen ihren Antrag üblicherweise über die Generalkonsulate in Berlin, München, Frankfurt am Main oder Düsseldorf ein, Antragsteller in Österreich über Wien und in der Schweiz über Bern, Zürich oder Genf. Von einigen Konsulaten ist bekannt, dass sie Policen ablehnen, die Ausschlüsse für bestimmte Erkrankungen oder erhebliche Zuzahlungen enthalten — es ist daher entscheidend, dies gleich beim ersten Mal richtig zu machen.
Nicht jedes Krankenversicherungsprodukt eignet sich für NLV-Anträge. Insurance Spain arbeitet mit mehreren Versicherern zusammen, deren Policen von spanischen Konsulaten durchgängig akzeptiert werden, darunter:
Welche Police für Sie am besten geeignet ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Krankengeschichte, Ihrem künftigen Wohnort in Spanien und dem zuständigen Konsulat ab. Unsere Berater finden für Sie die passende Lösung.
Eine private Krankenversicherung für das Nicht-Erwerbsvisum kostet in der Regel zwischen 50 € und 150 € pro Monat und Person, abhängig von:
Bei einem Familienantrag multipliziert sich der Betrag entsprechend — beachten Sie dabei, dass die Versicherung von Kindern in der Regel deutlich günstiger ist als die von Erwachsenen.
Zusätzlich zu Ihrer Versicherungspolice müssen Sie üblicherweise Folgendes einreichen:
Insurance Spain stellt sämtliche Nachweisunterlagen in dem von den spanischen Konsulaten geforderten Format bereit. Wir haben bereits Hunderte Auswanderer durch diesen Prozess begleitet und wissen genau, was jedes Konsulat erwartet.
Nein. Ausländische Krankenversicherungspolicen — einschließlich privater Vollversicherungen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz — werden für das Nicht-Erwerbsvisum nicht akzeptiert. Die Police muss von einem Versicherer stammen, der nach spanischem Recht in Spanien registriert und zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist.
Sobald Sie mit Ihrem NLV in Spanien angekommen sind, müssen Sie sich bei Ihrem örtlichen Rathaus anmelden (empadronamiento) und Ihre Ausländer-Identitätskarte (TIE) beantragen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihr NLV jährlich verlängern, wobei Ihre Krankenversicherung für jede Verlängerung durchgehend aktiv bleiben muss. Insurance Spain übernimmt für Sie die jährlichen Verlängerungen, damit nie eine Deckungslücke entsteht, die Ihren Aufenthaltsstatus gefährden könnte.
Die richtige Krankenversicherung für Ihren Antrag auf ein Nicht-Erwerbsvisum ist einer der wichtigsten Schritte bei Ihrem Umzug nach Spanien. Unser deutschsprachiges Team führt Sie durch alle Versicherer-Optionen, erklärt die Unterschiede verständlich und sorgt dafür, dass Sie über genau die Unterlagen verfügen, die Ihr Konsulat verlangt.
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