
Wenn Ihnen eine Wohnung oder ein Reihenhaus in einer spanischen urbanización gehört, sind Sie Teil einer comunidad de propietarios – einer Eigentümergemeinschaft, die die gemeinsamen Teile der Anlage kollektiv verwaltet. Zu den gesetzlichen Pflichten der Gemeinschaft gehört eine Gemeinschaftsversicherung. Doch zu verstehen, was diese Police abdeckt – und vor allem, was nicht –, ist etwas, das viele ausländische Wohnungseigentümer falsch einschätzen.
Die Gemeinschaftsversicherung (seguro de comunidad) wird von der Eigentümergemeinschaft als Kollektiv gehalten, vom Präsidenten und Verwalter der Gemeinschaft abgeschlossen und über die Gemeinschaftsumlagen aller Eigentümer finanziert. Nach dem spanischen Wohnungseigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal) ist jede Gemeinschaft in einem Gebäude mit zwei oder mehr Stockwerken gesetzlich verpflichtet, eine Versicherung für die Haftpflicht aus den Gemeinschaftsbereichen zu unterhalten.
Hier entstehen die meisten Missverständnisse. Die Gemeinschaftspolice deckt NICHT ab:
Wasserschäden sind die häufigste Streitquelle in spanischen Mehrfamilienhäusern. Dringt Wasser aus einer Gemeinschaftsleitung in Ihre Wohnung ein, greift die Gemeinschaftspolice. Kommt das Wasser aus der Wohnung Ihres Nachbarn, sollte dessen eigene Police einspringen. Stammt das Wasser aus Ihrer Wohnung und beschädigt die Wohnung darunter, muss Ihre eigene Police dafür aufkommen.
Ohne eigene Police haben Sie weder Schutz für Schäden im Wohnungsinneren noch eine Haftpflichtdeckung für Schäden, die Sie Nachbarn zufügen.
Prüfen Sie bei der jährlichen Eigentümerversammlung (junta de propietarios):
Ein unabhängiger Makler kann die Gemeinschaftspolice im Auftrag der Eigentümer überprüfen und beurteilen, ob sie ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ausreichenden Schutz für die Anlage bietet.
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