
Eine Reiseversicherung scheint eine einfache Sache zu sein – bis man auswandert. Die meisten deutschen, österreichischen und Schweizer Reiseversicherungsprodukte gehen davon aus, dass der Käufer seinen Wohnsitz im Heimatland hat und für einen Urlaub ins Ausland reist. Sobald Sie nach Spanien ziehen und dort Resident werden, verlieren diese Policen oft ihre Gültigkeit – und viele Menschen entdecken das erst, wenn sie einen Schaden melden wollen.
Reiseversicherungen aus der Heimat werden typischerweise zu Bedingungen verkauft, die einen Wohnsitz im Ausstellungsland voraussetzen. Häufige Auslöser, die den Schutz aufheben oder einschränken:
Wenn Sie den spanischen Anmeldeprozess abgeschlossen haben – Eintragung ins padrón, Erhalt der Registrierungsbescheinigung, Anmeldung bei einem spanischen Hausarzt –, ist Ihre bestehende Reisepolice aus der Heimat möglicherweise nicht mehr gültig.
Wenn Sie in Spanien leben und zu Weihnachten oder zum Familienbesuch nach Deutschland fliegen, ist das aus spanischer Versicherungssicht eine Auslandsreise. Das ist für den Krankenschutz entscheidend: Wer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat in Deutschland keinen automatischen Anspruch auf Behandlung; die spanische Europäische Krankenversicherungskarte deckt nur medizinisch notwendige Leistungen. Eine Reiseversicherung, die Ihr Heimatland als Auslandsziel einschließt, schließt diese Lücke.
Die meisten Auswanderer, die mehrmals im Jahr in die Heimat reisen, fahren mit einer Jahres-Reisepolice deutlich günstiger. Jahrespolicen decken unbegrenzt viele Reisen innerhalb des Versicherungsjahres ab, begrenzt durch eine maximale Dauer pro Einzelreise (typischerweise 30–45 Tage).
Ihre deutsche EKVK funktioniert nach dem Umzug nicht mehr wie gewohnt: Sie gilt nur, solange Sie im deutschen System krankenversichert sind. Als Resident in Spanien erhalten Sie – sofern Sie im spanischen öffentlichen System versichert sind – die spanische Karte (Tarjeta Sanitaria Europea) für vorübergehende Reisen in EU-Länder. Diese deckt jedoch nur medizinisch notwendige Behandlungen ab – keinen Rücktransport, keinen Reiserücktritt, kein Gepäck. Verlassen Sie sich nicht auf sie als Ersatz für eine Reiseversicherung.
Geben Sie alle Vorerkrankungen wahrheitsgemäß an – die Nichtangabe ist der häufigste Grund, warum Reiseversicherungsansprüche abgelehnt werden.
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