Betriebshaftpflichtversicherung in Spanien für Auswanderer & Unternehmen
Updated August 2026
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Die Betriebs- und Privathaftpflicht — in Spanien als seguro de responsabilidad civil general bekannt — schützt Sie oder Ihr Unternehmen, wenn Dritte durch Ihre Tätigkeit einen Personen- oder Sachschaden erleiden. In Spanien ist eine Haftpflichtversicherung für viele gewerbliche Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben und zudem Standardvoraussetzung für nahezu alle Gewerbelizenzen, Veranstaltungsgenehmigungen und Berufsregistrierungen.
Ja, in vielen Fällen. Spanisches Recht und kommunale Lizenzvorschriften schreiben eine Haftpflichtversicherung vor für:
Wenn ein Kunde, Besucher oder Passant infolge Ihrer Geschäftstätigkeit verletzt wird — ein Kunde rutscht auf nassem Boden aus, das Gerät eines Handwerkers fällt herunter und verletzt einen Umstehenden — übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die entstehenden Behandlungskosten, Entschädigungen und Anwaltskosten.
Wenn durch Ihre Tätigkeit fremdes Eigentum beschädigt wird — ein Handwerker beschädigt eine Wasserleitung des Kunden, eine fehlerhafte Elektroinstallation im Restaurant verursacht einen Brand — übernimmt die Haftpflichtpolice die Kosten für Reparatur oder Ersatz sowie daraus resultierende Folgeschadenansprüche.
Unabhängig davon, ob der gegen Sie erhobene Anspruch letztlich Erfolg hat, beauftragt und bezahlt Ihr Versicherer eine anwaltliche Vertretung zu Ihrer Verteidigung. Zivilprozesse in Spanien sind teuer — allein das kann die Kosten einer Police rechtfertigen.
Wenn Sie Produkte herstellen oder verkaufen und eines davon einen Personen- oder Sachschaden verursacht, deckt die Produkthaftpflicht die daraus entstehenden Ansprüche. Besonders wichtig für Lebensmittel- und Getränkebetriebe, Importeure und Hersteller.
Die Deckungssummen der Haftpflicht werden in Spanien als maximale Leistung pro Schadenfall und pro Jahr angegeben. Übliche Summen sind:
Eine eigenständige Haftpflichtdeckung für einen kleinen autónomo oder Einzelunternehmer beginnt bei etwa 150–300 €/Jahr für eine Deckungssumme von 300.000–600.000 €. Gastronomiebetriebe mit 1 Mio. € Deckungssumme zahlen in der Regel 300–700 €/Jahr. Eine eintägige Veranstaltungshaftpflicht gibt es ab etwa 80–200 €.
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